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Fristlose Kündigung als Arbeitnehmer: Voraussetzungen & Muster

Die fristlose Kündigung ist eher als ein Phänomen der Arbeitgeberseite bekannt, aber auch als Arbeitnehmer hast du das Anrecht auf ein sofortiges Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du als Arbeitnehmer das Anrecht darauf, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Das heißt, dass deine Beschäftigung mit sofortiger Wirkung beendet wird.

Hier erfährst du, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und wie du eine fristlose Kündigung als Arbeitnehmer schreibst.

Inhalt

Fristlose Kündigung: Wann darf ich als Arbeitnehmer außerordentlich kündigen?

Im §626 BGB sind die genauen Voraussetzungen und Fristen festgehalten, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gelten, wenn das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden soll.

Diese Voraussetzungen gelten, damit du deinen Arbeitsvertrag außerordentlich kündigen kannst:

Es liegt ein wichtiger Grund vor

Du kannst dein Arbeitsverhältnis nicht einfach nur weil dir danach ist fristlos kündigen. Im Gesetz ist festgehalten, dass es einen „wichtigen Grund“ dafür geben muss. Als wichtiger Grund zählt:

  • Wiederholte ausbleibende oder verspätete Gehaltszahlung
  • Verlust des Vertrauens zum Arbeitgeber, das nicht wiederhergestellt werden kann
  • Gefährdung deiner Gesundheit
  • Anhaltende Arbeitsunfähigkeit
  • Grobe Verletzung der Pflichten des Arbeitgebers
  • Dein Arbeitgeber verlangt, dass du eine Straftat begehst
  • Dein Arbeitgeber behält deine Sozialabgaben ein
  • Sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Diskriminierung
  • Aggressives Verhalten

Es wurde vorher eine Abmahnung erteilt

Auch du als Arbeitnehmer bist in den meisten Fällen verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine Abmahnung zu erteilen, bevor du fristlos kündigst. Es gibt nur zwei Ausnahmen, in denen eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung gilt:

  1. Wenn bereits bei der Aussprache erkennbar wird, dass durch die Abmahnung auch in Zukunft keine Verhaltensänderung geschehen wird. Wenn du deinem Arbeitgeber beispielsweise einen Mobbingvorfall meldest und dafür ausgelacht wirst oder gesagt bekommst, „dass du dich nicht so anstellen sollst“, ist das ein gutes Indiz dafür, dass sich an deiner Situation nichts ändern wird.
  2. Wenn von dir nicht erwartet werden kann, dass das Verhalten erstmal hingenommen wird, weil die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist.

Die Frist wurde eingehalten

Auch wenn der Titel „fristlose Kündigung“ etwas anderes suggeriert, musst du dich an eine Frist halten, damit deine Kündigung gültig ist. In § 626 Abs. 2 BGB ist festgehalten, dass du verpflichtet bist innerhalb von zwei Wochen fristlos zu kündigen, nachdem der Grund aufgetreten ist und du deinen Arbeitgeber von dem Grund informiert hast. Das heißt, ab dem Tag, an dem du beispielsweise einen Mobbingvorfall gegen dich erlebst, hast du zwei Wochen Zeit fristlos zu kündigen.

Dein Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Grundes oder der Gründe das Anrecht darauf Ermittlungen und Aufklärungsversuche in die Wege zu leiten. Er ist jedoch dazu verpflichtet, das so schnell wie möglich zu erledigen. Die Frist von zwei Wochen beginnt in diesem Fall für dich dann erst, nachdem die Ermittlungen und Aufklärungsversuche abgeschlossen sind.

Sobald du jedoch die fristlose Kündigung erklärt hast, musst du nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Es kann zwar passieren, dass sie als ungültig erklärt wird und du dann wieder arbeiten musst, aber bis das passiert ist, musst du den Pflichten des Arbeitsvertrages nicht mehr nachgehen.

Es gibt kein milderes Mittel

Die fristlose Kündigung ist nur dann gültig, wenn es keine Alternative dazu gibt. Es wird also geprüft, ob der Zweck der fristlosen Kündigung nicht auch anders erreicht werden könnte.

Alternativen für die fristlose Kündigung sind beispielsweise die Abmahnung, eine Vertragsänderung, eine Versetzung in eine andere Abteilung oder auch die ordentliche Kündigung.

Wie schreibe ich eine fristlose Kündigung als Arbeitnehmer [Muster]?

Wie du an der Überschrift schon erkennen kannst, muss die fristlose Kündigung in Schriftform erklärt werden um gültig zu sein. Es reicht also nicht, deinem Arbeitgeber mit dem Satz: „Ich bin dann mal weg!“ darüber zu informieren, dass du künftig nicht mehr dort arbeiten möchtest.

In Schriftform bedeutet, dass dein Kündigungsschreiben per Hand, im Original unterschrieben sein muss. Außerdem musst du die Kündigung in Papierform bei deinem Arbeitgeber abgeben. Es zählt also nicht sie per E-Mail, WhatsApp, Facebook und Co. zu verschicken. Der Grund dahinter ist, dass du davor geschützt werden sollst aus dem Affekt heraus zu kündigen.

Außerdem muss dein Schreiben mindestens diese Angaben enthalten:

  • Deinen Namen
  • Deine Adresse
  • Anschrift deines Arbeitgebers
  • Den Kündigungsgrund
  • Das Kündigungsdatum

Damit beim Aufsetzen des Schreibens nichts schief gehen kann, haben wir ein Muster für dich vorbereitet, das du ganz einfach herunterladen kannst. Du musst nur noch die [Klammern] mit deinen Angaben ersetzen.

Klicke hier um die Word Datei zu downloaden.

Fristlose Kündigung Muster PDF – zur Vollansicht

Mögliche Folgen nach einer fristlosen Kündigung

Wir sind eben schon einmal darauf eingegangen, dass die fristlose Kündigung nur dann durchgeführt werden kann, wenn es kein milderes Mittel gibt. Neben diesem Grund gibt es aber noch weitere Gründe, weswegen du die fristlose Kündigung immer nur als letzte Maßnahme in Betracht ziehen solltest. Du musst immer damit rechnen, dass dein Arbeitgeber sich gegen die fristlose Kündigung wehrt und ihr in einen Rechtsstreit zieht, von dem nicht garantiert ist, dass du ihn gewinnst.

Solltest du den Rechtsstreit verlieren, das heißt, dass deine fristlose Kündigung nicht rechtskräftig ist, kann es passieren, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen bleibt und du die Pflichten weiterhin erfüllen musst. Außerdem kann dein Arbeitgeber in diesem Fall Sanktionen verhängen also beispielsweise dein Gehalt kürzen. Du kannst das Arbeitsverhältnis dann erst fristgerecht mit der vereinbarten Kündigungsfrist beenden.In diesem Artikel erhältst du wichtige Tipps für dein fristgerechtes Kündigungsschreiben.

Wenn du noch viele Überstunden und Resturlaub hast, ist es eine Alternative fristgerecht zu kündigen und statt innerhalb der Frist zu arbeiten, die Überstunden und den Resturlaub abzubauen. Über diesem Weg sparst du dir einen Rechtsstreit mit deinem Arbeitgeber und hast sogar mehr Zeit dir einen neuen Job zu suchen und währenddessen trotzdem noch bezahlt zu werden.

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Durch die fristlose Kündigung ist es möglich, dass du eine dreimonatige Sperre auf den Anspruch auf das Arbeitslosengeld bekommst. Daher ist es ratsam dich vom Finanzamt beraten zu lassen, bevor du fristlos kündigst. Denn wenn es durch deinen Kündigungsgrund unzumutbar ist, dass du weiter arbeitest, hast du weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ein weiterer Nachteil der fristlosen Kündigung ist, dass du direkt ohne Lohn dastehst. Aber in bestimmten Fällen muss dein Arbeitgeber diesen Nachteil ausgleichen. Im § 628 Abs. 2 BGB ist festgehalten, dass du von deinem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen kannst, wenn er gegen den Arbeitsvertrag verstoßen hat – zum Beispiel durch wiederholt versäumte Lohnauszahlung.

Die Höhe des Schadensersatz richtet sich nach den individuellen Umständen, sollte aber mindestens so hoch sein wie die Lohnauszahlungen, die du erhalten hättest, wenn du fristgerecht gekündigt hättest. Es ist aber auch möglich, dass dazu noch eine Abfindung kommt.

Damit du neben dem Schadensersatz noch Anspruch auf eine Abfindung hast müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Deine fristlose Kündigung ist begründet und du kannst das auch nachweisen.
  • Deine fristlose Kündigung ist gültig.
  • Die Abfindung im Falle einer fristlosen Kündigung wurde in deinem Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen.
  • Du hast einen Kündigungsschutz. Dieser besteht ab einer Betriebsgröße von 10 Angestellten, wenn du länger als sechs Monate im Unternehmen arbeitest.
  • Du hast all deine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erfüllt.

Fazit: Unbedingt Beweise sammeln für eine fristlose Kündigung

Wie du siehst gibt es für die fristlose Kündigung einiges zu beachten, vor allem viele Sonderfälle für individuelle Situationen. Es ist mit Sicherheit keine schlechte Idee, dafür erst einmal mit einem Anwalt zu sprechen.

Wenn du vorhast fristlos zu kündigen, solltest du dich auf jeden Fall gut darauf vorbereiten, denn wie gesagt es kann sein, dass dein Arbeitgeber Widerstand leistet. Am besten sammelst du Beweise wie E-Mails, Gesprächsprotokolle, Chatverläufe und auch Zeugen, die deine Aussagen belegen können.

Nach deiner fristlosen Kündigung ist es wichtig, dass du den Kopf nicht hängen lässt. Solltest du dir davor noch keine Gedanken gemacht haben wie es weitergeht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür. Wir unterstützen dich bei deiner nächsten Jobsuche, indem wir den Bewerbungsprozess über die Plattform so einfach wie möglich gestaltet haben. Über Workwise bewirbst du dich ohne Anschreiben auf die ausgeschriebenen Stellen und beantwortest stattdessen Motivationsfragen der Unternehmen.

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Veröffentlicht am 10.11.2021, aktualisiert am 16.04.2024