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Krank in der Probezeit: So solltest du damit umgehen

Häufig wird man immer dann krank, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann. Zugegebenermaßen kann man eine Krankheit eigentlich nie wirklich gut gebrauchen, aber in der Probezeit erst recht nicht. Während die ersten Krankheitssymptome auftreten, stellen sich plötzlich unzählige Fragen: Was tun? Droht mir die Kündigung? Wird mein Gehalt fortgezahlt?

Wir geben dir die wichtigsten Antworten, um dir dabei zu helfen, dich bei einer Krankheit in der Probezeit richtig zu verhalten.

Inhalt

In der Probezeit krank – Was tun?

Wer in der Probezeit oder im Worst-Case direkt am ersten Arbeitstag krank wird, weiß oft nicht wie er sich richtig verhalten sollte. Ausgerechnet in der Zeit, in der man sich beweisen möchte, fällt man krankheitsbedingt aus. Viele fragen sich daher, ob es nicht sinnvoller ist sich mit allen Mitteln zur Arbeit zu schleppen? Die klare Antwort lautet: Nein. Wer in der Probezeit krank ist, sollte zuhause bleiben und dadurch sich selbst, aber auch seine Kolleg:innen schützen. Auch nimmt mit gesundheitlichen Einschränkungen die Fehlerhäufigkeit zu, was in manchen Berufen fatal sein könnte. Besser du gehst wie folgt vor:

Krankmeldung

Bei der dementsprechend unvermeidlichen Krankmeldung, solltest du einige Aspekte beachten. Zum einen ist es wichtig dich so früh wie möglich krankzumelden. Je nach Verantwortlichkeiten in deinem Unternehmen, erfolgt dies entweder bei deinem Vorgesetzten oder bei der Personalabteilung.

Über welchen Kanal du dich krankmeldest ist für gewöhnlich dir überlassen. Gängig ist die Krankmeldung per Mail oder in manchen Unternehmen sogar per WhatsApp. Wenn du dir unsicher bist oder sicherstellen möchtest, dass deine Krankmeldung unmittelbar zur Kenntnis genommen wird, empfiehlt sich ein Anruf. Besonders bei einer Krankmeldung am ersten Arbeitstag ist ein Anruf zudem die beste Gelegenheit, um dein Bedauern auszudrücken und zu versichern, dass du schnellstmöglich für das Unternehmen tätig werden möchtest.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Einhergehend mit deiner Krankmeldung, solltest du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen, ab dem wievielten Krankheitstag du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigst. In den meisten Unternehmen ist es üblich ab dem dritten Tag einen „gelben Schein“ vorzulegen, während in anderen Unternehmen bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss.

Auch wenn du vor deinem Arztbesuch noch nicht abschätzen kannst, wie lange du ausfallen wirst, solltest du deinen Arbeitgeber schonmal informieren, dass du arbeitsunfähig bist. Nach der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kannst du dann dein Unternehmen informieren, ab wann du voraussichtlich wieder arbeitsfähig ist.

Falls du eine Folgebescheinigung benötigst, um deine Krankmeldung zu verlängern, solltest du deinen Arbeitgeber wiederum frühestmöglich informieren.

Zurück am Arbeitsplatz

Sobald du dich auskuriert hast, ist es Zeit durchzustarten. Wenn du während der Probezeit oder am ersten Arbeitstag krank warst, solltest du jetzt dein Engagement beweisen und Eigeninitiative zeigen. Zum einen kannst du dies durch ein motiviertes Auftreten und eine gute Körpersprache tun. Zusätzlich kannst du deinem Vorgesetzten beispielsweise anbieten einige liegengebliebene Aufgaben nachzuarbeiten oder deine Probezeit, um die Dauer deiner Ausfallzeit, zu verlängern. Sehr wahrscheinlich wird man dir diese Vorschläge ausschlagen und dennoch sind sie eine gute Möglichkeit, um dein Engagement zu zeigen.

In unserem Beitrag über den ersten Arbeitstag findest du weitere Tipps, wie du einen guten Eindruck hinterlassen kannst.

 

Droht die Kündigung bei Krankheit?

Die Hemmschwelle sich in der Probezeit krankzumelden ist häufig sehr hoch, da man befürchtet gekündigt zu werden. Doch droht wirklich die Kündigung, wenn man krank in der Probezeit ist?

Grundsätzlich muss diese Frage mit ja beantwortet werden, was jedoch kein Grund ist, in Panik zu verfallen. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten. Dementsprechend genießt du während deiner Probezeit (die maximal sechs Monate dauern darf) keinen Kündigungsschutz und kannst ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen entlassen werden. Einen Schutz durch Krankheit gibt es hierbei nicht.

Auch wenn dies zunächst einmal etwas entmutigend klingt, sollte der fehlende Kündigungsschutz dich nicht von einer Krankmeldung in der Probezeit abhalten. Dein Arbeitgeber hat kein Interesse daran dich in der Probezeit zu entlassen. Für gewöhnlich hast du zuvor einen längeren Bewerbungsprozess durchlaufen und wurdest als geeigneter Mitarbeiter auserkoren. Ein krankheitsbedingter Ausfall wird dein Unternehmen nicht an dieser Entscheidung zweifeln lassen. Zusätzlich ist das Recruiting für deinen Arbeitgeber mit Kosten verbunden, weshalb es nicht im Interesse der Firma ist, erneut auf Personalsuche zu gehen.

Eine Krankmeldung während der Probezeit kann dir gegebenenfalls sogar positiv angerechnet werden, da es ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein ist. Wer zuhause bleibt, stellt sicher, dass keine weiteren Mitarbeitenden angesteckt werden können. Das ist im Interesse des Arbeitgebers und wird daher gegenüber einem kranken Mitarbeiter im Büro klar bevorzugt.

Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Probezeit

Eine weitere verbreitete Befürchtung ist, dass durch eine Krankmeldung in der Probezeit der Lohn ausbleibt. Tatsächlich ist es so, dass dein Anspruch auf eine vollständige Lohnfortzahlung bei Krankheit erst nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit in Kraft tritt. Sofern du also innerhalb deiner ersten vier Wochen krank bist, muss dein Arbeitgeber keinen Lohn bezahlen. Das bedeutet jedoch nicht, dass du kein Geld bekommst. In diesem Fall springt nämlich deine Krankenkasse ein und zahlt dir ein Krankengeld. Auch wenn du länger als sechs Wochen krank bist, übernimmt die Krankenkasse das Gehalt. Die Frage ist also nicht, ob du Geld bekommst, sondern von wem.

Eine zentrale Rolle bei der Lohnfortzahlung spielt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Zum einen ist sie Voraussetzung, um ein Krankengeld bei der Krankenkasse zu beantragen. Zum anderen steht es deinem Unternehmen zu, den Lohn zurückzuhalten bis du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hast.

Ein Ausnahme von den beschriebenen Regelungen stellen selbstverschuldete Krankheiten dar. Falls deine Krankheit selbst verschuldet ist, erlischt dein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Ein Selbstverschulden liegt beispielsweise vor, wenn du betrunken oder mit nicht angelegtem Sicherheitsgurt einen Autounfall verursachst.

Wie oft darf man in der Probezeit krank sein?

In der Probezeit krank zu werden ist natürlich ärgerlich, doch was passiert wenn man gar zweimal krank in der Probezeit wird? Eine erneute Erkrankung ändert grundsätzlich nichts an dem zuvor beschriebenen Prozess. Eine Anzahl an Krankheitstagen, die man maximal in der Probezeit haben darf, gibt es natürlich nicht. Daher kommt es auch, wenn man zweimal krank in der Probezeit ist, auf das richtige Verhalten an.

Bei einer erneuten Erkrankung ist es ratsam neben dem Zeigen von Engagement, ein persönliches Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu suchen. Nutze das Gespräch, um dein Commitment zu unterstreichen und zu zeigen, dass du trotz allem die richtige Person für den Job bist.

Fazit

Grundsätzlich ist bei einer Krankheit in der Probezeit eine Krankmeldung die einzig richtige Entscheidung. Die Angst vor einer möglichen Kündigung ist meist unbegründet und sollte dich nicht von einer Krankmeldung abhalten. Vergiss nicht – dein Arbeitgeber hat ein Interesse daran dich im Unternehmen zu halten und wird dir nicht bei der erstbesten Gelegenheit kündigen. Worauf es wirklich ankommt, ist der richtige Umgang mit der Arbeitsunfähigkeit. Wir haben nochmal alle wichtigen Punkte für dich zusammengefasst:

  • Wer krank ist, sollte zuhause bleiben.
  • Melde dich so früh wie möglich krank.
  • Ein Anruf ist meist die beste Option.
  • Lege rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
  • Zeige Engagement, wenn du zurück bist.

Weitere hilfreiche Beiträge rund um die Themen Arbeitsrecht, Arbeitsalltag, Karriere und vielen mehr, findest du in unserem Workwise Karriereguide.

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Veröffentlicht am 09.08.2021, aktualisiert am 18.04.2024