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Arbeitsvertrag prüfen: Was gilt es zu beachten [inkl. Checkliste]

Bevor du ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen eingehst, wird dir ein Arbeitsvertrag zugeschickt. Darin werden die Rahmenbedingungen deiner Beschäftigung festgehalten.

Lies deinen neuen Arbeitsvertrag auf jeden Fall durch und prüfe die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit, damit dieser dich nicht benachteiligt und auch keine wichtigen Inhalte fehlen.

Erfahre, was in einem Arbeitsvertrag enthalten sein muss, was nicht und was du bei der Prüfung des Arbeitsvertrags beachten solltest.

Inhalt

Darum solltest du deinen Arbeitsvertrag prüfen

Laut §2 Nachweisgesetz (NachwG) müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und von Arbeitgeber:in unterschrieben an den/die Arbeitnehmer:in übermittelt werden.

Dennoch solltest du immer vor Unterzeichnung deinen Vertrag genau durchlesen. Manche Klauseln könnten dir zum Nachteil fallen und dein Arbeitsvertrag sollte auch den geltenden Gesetzen entsprechen.

Das muss in einem Arbeitsvertrag enthalten sein und darauf solltest du besonders bei der Vertragsprüfung achten

Damit du beispielsweise nicht plötzlich deinen Arbeitsstandort wechseln musst, ist es sinnvoll, alles so genau wie möglich im Arbeitsvertrag festzuhalten. Soll sich etwas ändern, können du und deine Führungskraft darüber reden und jederzeit einvernehmliche Anpassungen vornehmen.

§2 NachwG bestimmt, welche Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag aufgenommen werden müssen:

 

Du findest eine Übersicht davon auch hier in der Grafik:

Das gehört in den Arbeitsvertrag

 

Arbeitsort

Laut §2 NachwG Abs. 1 Nr. 4 muss der Arbeitsort oder ein variabler Arbeitsort im Vertrag festgelegt werden. Somit hast du gesetzliche Rückendeckung, falls dich dein:e Arbeitgeber:in an einen anderen Standort versetzen möchte und dies nicht deinen Wünschen entspricht. Allerdings kann dich in der Regel dein:e Arbeitgeber:in auch nicht einfach überall hin versetzen.

Arbeitszeit + Pausen- und Überstundenregelung

Laut dem Arbeitsschutzgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit maximal 40 Stunden betragen. 

Pausen zählen nicht dazu. Deswegen sind festgelegte Arbeitszeiten, die die 8 Stunden übersteigen, zulässig, wenn die Pausenzeiten auch dementsprechend festgelegt sind. Ausnahmen kann es bei Tarifverträgen oder im Pflegebereich geben.

Eine Überstundenregelung im Arbeitsvertrag ist nicht zwangsweise notwendig, aber sinnvoll. Hier wird geklärt, ob und in welcher Höhe Überstunden anfallen können und wie diese vergütet werden. Es gibt die Möglichkeit, Überstunden mit Geld oder mit Urlaubstagen vergüten zu lassen. Fehlt eine Überstundenregelung, bist du nicht verpflichtet Überstunden zu leisten.

Achte darauf, dass die maximalen Überstunden genau festgelegt werden.

Achtung: Die Regelungen für leitende Angestellte weichen ab und werden in § 18 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) festgehalten.

Erreichbarkeit

Deine Arbeitszeit ist deine Arbeitszeit und deine Freizeit ist deine Freizeit. Leider klappt das so nicht immer und häufig genug passiert es, dass Arbeitgeber:innen ihre Angestellten auch außerhalb ihrer Arbeitszeit kontaktieren.

Möchtest du nicht außerhalb der Arbeitszeiten erreichbar sein, kannst du mit deinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung treffen, wann du wie erreichbar sein musst. 

Beispielsweise kannst du in deinem Arbeitsvertrag festhalten lassen, dass du nur während deiner Arbeitszeit erreichbar sein musst.

Gehalt

Beim Gehalt ist es egal, ob der Bruttolohn als Monats- oder Jahresgehalt festgelegt ist. Es muss nur dazu festgehalten werden, ob der Betrag in brutto oder netto angegeben ist.

Neben dem Gehalt muss laut §2 NachwG die Vergütung von Überstunden, sowie Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag geschrieben stehen.

Achte darauf, dass bei Sonderzahlungen (beispielsweise das Weihnachtsgeld) die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung festgelegt werden.

Krankheit

Im Arbeitsvertrag reicht ein Hinweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz. In diesem sind die Regelungen zum krankheitsbedingten Arbeitsausfall festgehalten.

Kündigungsfrist

In der Probezeit ist laut Gesetz eine Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen möglich. Nach Beenden der Probezeit gilt die vereinbarte Kündigungsfrist. Lege diese nach eigenem Ermessen mit deinem Arbeitgeber zusammen fest. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt für viele als Standard. Bei Geschäftsführer:innen wird meist eine längere Kündigungsfrist festgelegt.

Ist die Kündigungsfrist nicht in deinem Arbeitsvertrag festgehalten, gelten die Kündigungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 622 BGB)

Der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Kündigungsfrist zwischen 4 Wochen und 7 Monaten, je nachdem, wie lange Arbeitnehmer:innen schon im Unternehmen sind, während Arbeitnehmer:innen eine Frist von 4 Wochen haben. Hierbei spielt die Dauer der Anstellung keine Rolle.

 

Du hast noch Fragezeichen im Kopf, wenn es um die Kündigungsfrist geht? Dann lies unseren Artikel zur Kündigungsfrist.

 

Probezeit

In der Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. In deinem Arbeitsvertrag sollte nicht geschrieben stehen, dass dein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit neu bewertet und somit ein frischer Arbeitsvertrag erstellt werden muss.

Aufgabenbeschreibung

Laut §2 NachwG ist es Pflicht, eine Tätigkeitsbeschreibung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Auch hier gilt: Je detaillierter die Aufgaben beschrieben sind, desto mehr stellst du sicher, dass dir nur Aufgaben zugeteilt werden, die auch in dein Aufgabengebiet fallen und mit denen du nicht einverstanden bist.

Urlaubsanspruch

Ist in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt, gelten die gesetzlich festgelegten 20 Urlaubstage. 

Die Realität: Bei einer Vollzeitstelle vergeben viele Unternehmen allerdings 30 Tage. 

Bei einer Teilzeitstelle oder einer 4-Tage-Woche erhalten Arbeitnehmende anteilig Urlaub. Dieser ist abhängig von der Anzahl der Arbeitstage in der Woche und nicht von den Wochenstunden.

 

Du willst deinen aktuellen Arbeitsvertrag kündigen und fragst dich: Wie berechne ich meinen Resturlaub nach der Kündigung und welche Sonderfälle gibt es? In unserem Artikel zum Urlaubsanspruch nach der Kündigung findest du diese Informationen und ein FAQ mit den häufigsten Fragen.

 

Diese Klauseln solltest du genauer lesen

Viele Klauseln müssen in einem Arbeitsvertrag stehen. Wie es beim Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen gibt, ist es bei manchen Klauseln wichtig, dass sie nicht enthalten sind oder es ist für alle Personen eine Abwägungssache, ob sie enthalten sein soll oder nicht.

Du findest eine Übersicht davon auch hier in der Grafik:

Vorsicht bei diesen Klauseln

 

Ausschlussklausel

In dieser steht geschrieben, dass alle Ansprüche durch einen Arbeitsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist eingefordert werden müssen. Wird dies nicht getan, verfällt der Anspruch darauf. Zum Beispiel hat dir dein Arbeitgeber nicht deinen vollständigen Lohn ausgezahlt, so musst du innerhalb dieser Frist deinen Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen und gegebenenfalls innerhalb dieser Frist Klage einreichen.

Diese Klausel kann dich einerseits stark benachteiligen, andererseits kann sie dir auch zum Vorteil werden, da sie für beide Parteien gilt. Eine Ausschlussklausel soll für dich und deine:n Arbeitgeber:in Sicherheit bieten, dass nach einer gewissen Zeit keine Streitigkeiten mehr entstehen können, weil diese „verjährt“ sind.

Geheimhaltungsklausel

Klauseln zur Geheimhaltung sind Standard in Arbeitsverträgen und dürfen Betriebsgeheimnisse und Vertragsverhandlungen betreffen. Dies kann zum Beispiel Erfindungen, Kunden, Preisinformationen oder dein Gehalt sein.

Allerdings darf die Geheimhaltungsklausel nicht alle betriebsinternen Informationen umfassen. Auch ohne Klausel bist du zur Verschwiegenheit von beispielsweise Betriebsgeheimnissen verpflichtet, eine genauere Vereinbarung kann den Zeitraum und die Informationen regeln.

Verbot einer Nebentätigkeit und des Wettbewerbs

Eine Nebentätigkeit darf dir dein: Arbeitgeber:in grundsätzlich nicht verbieten, er kann aber fordern, darüber informiert zu werden. Beeinträchtigt die Nebentätigkeit deine Haupttätigkeit, kann dein Arbeitgeber dir diese verbieten, zum Beispiel: Du arbeitest zusätzlich abends in einer Bar und kannst die Ruhezeit von 11 Stunden ($5 Arbeitszeitgesetz) nicht einhalten. Eine Nebentätigkeit, die im direkten Wettbewerb zur Haupttätigkeit steht, ist allerdings verboten.

Dein:e Arbeitgeber:in kann ein zusätzliches Wettbewerbsverbot in den Arbeitsvertrag aufnehmen, dass dir für einen gewissen Zeitraum nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verbietet, ein eigenes Unternehmen mit ähnlichen Schwerpunkten zu gründen oder auch einfach nur für die Konkurrenz zu arbeiten.

An eine Wettbewerbsklausel sind Anforderungen geknüpft, die in §74 HGB festgelegt sind. So steht dir beispielsweise eine Karenzentschädigung zu, die dir dein Arbeitgeber zahlen muss. 

Wettbewerbsklauseln sind oftmals nicht rechtens, daher ist hier eine Vertragsprüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sinnvoll.

Schwangerschaftsklausel

Dein Arbeitgeber darf dir keine Kündigung bei einer potenziellen Schwangerschaft androhen. Außerdem darf er auch keine Kündigung aussprechen, wenn er von deiner Schwangerschaft erfährt. Dies verbietet § 17 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).

Du bewirbst dich auf eine Stelle, nachdem du Kinder bekommen hast? Wie du deine Elternzeit im Lebenslauf angibst, erfährst du in diesem Artikel.

 

Versetzungsklausel

Weiter oben haben wir dir empfohlen, einen festen Arbeitsort in den Arbeitsvertrag eintragen zu lassen, damit du nicht willenlos versetzt werden kannst. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitsvertrag allerdings auch eine Klausel hinzufügen, die ihn berechtigt, dich jederzeit an einen anderen Standort oder in eine andere Abteilung zu versetzen. Hier liegt es in deinem eigenen Ermessen, ob du dies nicht in deinem Arbeitsvertrag haben möchtest.

Vertragsstrafe

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe festlegen, wenn der/die Arbeitnehmer:in den Vertrag eindeutig bricht. Diese Strafe darf allerdings nicht höher als ein Bruttomonatsgehalt sein. Beispiele hierfür wären das Nichteinhalten der Kündigungsfrist oder das Nichterscheinen zur Arbeit.

Beispiele der häufigsten unrechtmäßig verwendeten Klauseln

Manche Klauseln finden sich immer wieder in Arbeitsverträgen wieder, widersprechen aber den gesetzlichen Vorgaben. Hier haben wir dir ein paar der häufigsten unrechtmäßig verwendeten Klauseln gesammelt, bei denen du sofort nachhaken solltest:

Beispiele der häufigsten unrechtmäßig verwendeten Klauseln

 

Das gilt es bei einem befristeten Vertrag zu beachten

Die Befristung einer Stelle muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden, ansonsten gilt er als unbefristet. 

Dreimal darf ein Arbeit­geber ohne Grund verlängern – aber nur so, dass die Lauf­zeit insgesamt nicht mehr als zwei Jahre ergibt. Dies kann nur überschritten werden, wenn es einen triftigen Grund gibt, wie zum Beispiel die Vertretung bei einem dauerhaften Krankheitsfall.

Bei einer Zweckbefristung (Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung oder eine Projektarbeit) endet der Vertrag, wenn der Zweck erfüllt ist. Hier muss ein klar definiertes Ziel im Arbeitsvertrag enthalten sein.

Arbeitsvertrag prüfen lassen: Wo kannst du dir Hilfe holen?

Du kannst dir auch jederzeit Beratung durch einen Rechtsanwalt holen. Allerdings ist dies immer mit Kosten verbunden. Normalerweise reicht es, wenn du mit einem kritischen Auge darauf schaust oder vielleicht in deinem Umfeld nach der Meinung fragst. Gibt es allerdings große Unklarheiten, ist es ratsam, professionelle Hilfe in Form eines Rechtsanwalts zu holen.

So kannst du deinen Arbeitsvertrag nachverhandeln

Bevor du deinen Arbeitsvertrag nachverhandelst, kann es sich auch lohnen, einfach mal nachzufragen. Personaler:innen nehmen oft den Standard-Arbeitsvertrag des Unternehmens und haben vielleicht nicht jede Klausel nochmal genau nachgelesen. So kann sich vieles oft einfacher lösen. Und wenn nicht, kannst du in die Nachverhandlung gehen:

1. Bereite dich gut darauf vor:

  • Überlege dir, welche Elemente dir am wichtigsten sind und bereite Argumente dafür vor. Achte dabei darauf, dass deine Forderungen auch realistisch sind.
  • Informiere dich über das Unternehmen, falls du die Prozesse noch nicht kennst: Was ist deren Unternehmenskultur, wie ist ihr Vorgehen?

2. Sei selbstbewusst, aber auch kompromissbereit

Vergiss nicht, dass der Vertrag noch nicht unterzeichnet ist, das Unternehmen seine Zusage also auch zurücknehmen kann, wenn eure Anforderungen nicht zusammenpassen und du von diesen nicht abrückst. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn um den Arbeitsvertrag nach deinen Vorstellungen zu ändern, musst du auch selbstbewusst und durchsetzungsfähig sein.

3. Informiere dich über zusätzliche Leistungen, die eventuell manche deiner Forderungen ausgleichen können.

4. Hole dir notfalls professionelle Unterstützung

Verstößt der Arbeitsvertrag mit Klauseln gegen Vorgaben des Gesetzgebers und das Unternehmen zeigt sich nicht sofort bereit, diese zu ändern beziehungsweise zu entfernen, kannst du dir den Rat eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin holen. Je nachdem, ob für dich ein Punkt unverhandelbar ist und das Unternehmen diesem nicht zustimmt, hast du auch immer noch die Möglichkeit den Arbeitsvertrag abzulehnen.

5. Bereite dich darauf vor, mehrmals verhandeln zu müssen.

Was kommt, nachdem du deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast

Es fehlen nur noch ein paar Wochen, bis du in deinen neuen Job startest, doch dann trudelt eine weitere Zusage ein und Zweifel kommen auf. Du überlegst, ob du einen unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen kannst? Die Antwort findest du hier.

Du hast eine klare Gehaltsvorstellung? In diesem Artikel erfährst du, wie du dein Gehalt verhandelst und erhältst Tipps.

Du freust dich schon auf deinen neuen Job und es geht bald los? Wir haben Tipps für deinen ersten Arbeitstag in einem separaten Artikel zusammengefasst:

So bereitest du dich auf deinen ersten Arbeitstag vor.

Veröffentlicht am 26.09.2023, aktualisiert am 18.04.2024