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Was ist ein Midijob? Grenze, Vor- & Nachteile

Der Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Einkommensgrenze von 2.000 Euro. Diese Grenze wurde am 1. Januar 2023 von 1.600 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Was diese Anhebung für dich als Arbeitnehmer:in bedeutet und was du darüber hinaus noch über diese besondere Beschäftigungsform wissen solltest, erklären wir dir in diesem Artikel.

Inhalt

Definition: Was ist ein Midijob?

Der Duden definiert den Midijob folgendermaßen:

Midijob, der

Der Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit teilweise verringerten Sozialabgaben, bei dem das monatliche Entgelt eine bestimmte Summe nicht übersteigt, jedoch höher als beim Minijob ist.

Duden

Konkret bedeutet das folgendes: Der Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem Arbeitnehmer:innen nicht nur kurzfristig beschäftigt sind. Das Gehalt darf dabei nicht weniger als 520 Euro und nicht mehr als 2.000 Euro monatlich betragen, um die Vorteile der geringeren Sozialversicherungsbeiträge für sich nutzen zu können.

Was sich im Januar 2023 geändert hat

Midijob-Reform: Das hat sich seit Januar 2023 geändert

Bereits im Oktober 2022 wurde neben der Erhöhung des Mindestlohns auch die Verdienst-Obergrenze des Midijobs angehoben – von 1.300 Euro auf 1.600 Euro. Am 1. Januar 2023 wurde dieser Übergangsbereich erneut erweitert – und zwar von 1.600 auf 2.000 Euro. Das ist dem Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP zu entnehmen. Die erneute Anhebung der Einkommensgrenze ist Bestandteil des sogenannten „dritten Entlastungspaketes“, welches aufgrund der steigenden Preise im Energiebereich entstanden ist.

Hauptziel ist es, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttoarbeitsentgelt von bis zu 2.000 Euro monatlich zu entlasten. „Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs auf 2.000 Euro monatlich werden die Beschäftigten bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet", heißt es im Gesetzesentwurf. Künftig fallen also geringere Sozialabgaben für Arbeitnehmer:innen an, die bis zu 2.000 Euro verdienen.

Die Entlastung der Arbeitnehmer:innen geht aber mit einer zusätzlichen Belastung der Arbeitgeber einher – während Arbeitnehmer:innen weniger Sozialausgaben machen, müssen Arbeitgeber und Betriebe einen höheren Beitrag als zuvor zahlen.

In Kritik gerät die neue Regelung unter anderem durch die deutsche Rentenversicherung (DGV). Diese weist vor allem darauf hin, dass sich durch die Entlastung der Arbeitnehmer:innen eine „erhebliche finanzielle Belastung für die Rentenversicherung ergibt“. Außerdem wird folgender Standpunkt geäußert:

„Angesichts des immer stärkeren Fachkräftemangels kann nicht nachvollzogen werden, warum auf diese Weise zusätzliche Anreize zu Gunsten von Teilzeitarbeit gesetzt werden. Das gilt umso mehr, als die Begünstigung ja nicht am gesamten Einkommen der Beschäftigten oder des Haushalts festgemacht wird, sondern am individuellen sozialversicherungspflichtigen Entgelt. [...]“

Alexander Gunkel, Alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund

Thomas Dietrich vom Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) kritisiert die Änderung ebenfalls stark. Er bezeichnet es als „ärgerlich und unverständlich, wenn inmitten dieser historischen Krisenzeiten die Bundespolitik zusätzliche Kosten und Bürokratiebelastungen für Unternehmen initiiert.“

Vom aktuellen zum allgemeinen. Der Midijob wird oft mit dem Minijob verwechselt. Welche Unterschiede zwischen den Beschäftigungsformen herrschen, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Midijob und Minijob – Das ist der Unterschied

Der Midijob ist im Gegensatz zum Minijob meist relativ unbekannt. Der größte Unterschied zwischen den Beschäftigungsverhältnissen ist, dass Minijobber nicht den vollen Schutz der Sozialversicherung genießen, weil sie sich von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen können. Das Arbeitsentgelt beim Minijob darf außerdem maximal 520 Euro betragen, während du als Midijobber zwischen 520 und 2.000 Euro monatlich verdienen darfst. Davon machen viele Beschäftigte auch Gebrauch, weil dadurch auch mehr vom Gehalt übrig bleibt. Midijobber hingegen sind versicherungspflichtig und genießen den vollständigen Schutz der Sozialversicherung – müssen im Vergleich zu Minijobbern aber auch zusätzliche Beiträge einzahlen.

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Mindestlohn, Versicherung, Urlaubsanspruch & Co.: Das sind die Besonderheiten beim Midijob

Die Beschäftigungsform Midijob hat einige arbeitsrechtliche Besonderheiten. Welche das sind und was du über die Sozialversicherungspflicht beim Midijob wissen musst, erklären wir dir nun.

  1. Rentenversicherung – Als Midijobber bist du sozialversicherungspflichtig, zahlst jedoch nur reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung. Der Rentenanspruch wird dadurch nicht gemindert. Welchen Beitrag du als Midijobber im Übergangsbereich konkret zahlen musst, kannst du dir beispielsweise mithilfe des Übergangsbereichsrechners der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen.
  2. Krankenversicherung – Weil du als Midijobber sozialversichert bist, erhältst du auch den vollen Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn du familienversichert bist, musst du zu Beginn des Midijobs allerdings beachten, dass du dich bei einer Krankenkasse selbst versichern musst.
  3. Steuern – Ob du als Midijobber Steuern zahlen musst, hängt von deiner Steuerklasse ab. Mit einer Steuerklasse von 1 bis 4 musst du keine Lohnsteuer zahlen, ab einer Steuerklasse von 5 bis 6 bist du verpflichtet, diese zu zahlen. Eine Übersicht über alle Steuerklassen findest du bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
  4. Urlaubsanspruch – Als Midijobber hast du auch Anspruch auf Urlaub. Je nachdem, wie viele Tage du in der Woche arbeitest, stehend dir unterschiedlich viele Urlaubstage im Jahr zu. Bei einer 4-Tage-Woche sind gesetzlich mindestens 16 Urlaubstage festgeschrieben und bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Wie viele Urlaubstage du konkret hast, kannst du aber auch in deinem Arbeitsvertrag nachlesen.

Midijob als Student

Ein Midijob wird häufig von Studenten ausgeübt, die mehr Geld verdienen wollen als bei einem Minijob und sich dadurch etwa ihr Studium finanzieren. Wenn du allerdings Bafög beziehst und während deines Studiums einen Midijob ausüben willst, solltest du unbedingt auf die Einkommensobergrenze achten. Ansonsten riskierst du, keine staatliche Förderung mehr zu erhalten.

Gleiches gilt, wenn du Kindergeld beziehst. Um deinen Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten, darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Wenn du als Student mit einem Midijob startest, solltest du außerdem darauf achten, dass du dich bei einer Krankenkasse selbst versichern musst, wenn du noch familienversichert bist.

Deine Vorteile als Midijobber

Die Bundesregierung hat 2003 Midijobs eingeführt, „um zu verhindern, dass jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benachteiligt werden, die nur geringfügig mehr als in einem Minijob verdienen". Damit sollen Beschäftigungsverhältnisse, die über einen Minijob hinausgehen, für Arbeitnehmer:innen attraktiver werden.

Welche Vorteile der Midijob außerdem noch hat, erklären wir dir nun:

Weniger Sozialbeiträge + vollständiger Versicherungsschutz – Obwohl du als Midijobber geringere Sozialabgaben zahlst, kommst du dennoch in den Genuss einer vollständigen Sozialversicherung.

Anspruch auf Arbeitslosengeld – Da du als Midijobber Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlst, hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt allerdings erst, wenn du den Midijob mindestens 12 Monate am Stück ausgeübt hast.

Vorteile bei der Lohnsteuer – Im Vergleich zu Festangestellten müssen Midijobber in den Steuerklassen 1 bis 4 keine Lohnsteuer zahlen und sind davon befreit.

Lohnfortzahlung bei Krankheit – Da du den vollständigen Versicherungsschutz genießt, hast du auch Anspruch auf Krankengeld – und das auch nach einem Ausfall von über 6 Wochen.

Midijobber sind zudem als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer:innen anzusehen und haben daher laut Deutscher Rentenversicherung Anspruch auf folgende Dinge:

  • einen schriftlichen Arbeitsvertrag über die vereinbarten wesentlichen Arbeitsbedingungen
  • den gesetzlichen Mindestlohn von 12€ pro Stunde
  • Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Kündigungsschutz nach 6-monatiger Anstellung

Dein Nachteil als Midijobber

Brutto ≠ Netto – Der offensichtlichste Nachteil des Midijobs ist, dass du netto nicht genau dasselbe verdienst wie brutto. Durch die Beiträge, die du als Midijobber zahlen musst, fällt dein Gehalt geringer aus. Beim Minijob ist das anders: Hier verdienst du netto gleich viel wie brutto.

Vorteile und Nachteile als Midijobber

Häufige Fragen beantwortet [FAQ]

Was ist ein Midijob? Für wen ist ein Midijob besonders lukrativ und wie viele Stunden darfst du als Midijobber überhaupt arbeiten? Diese und weitere spannende Fragen rund um das Thema Midijob werden im folgenden Abschnitt abschließend noch einmal einfach und verständlich beantwortet.

Als Midijob wird ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Mindestverdienst von 520,01€ und einer Verdienstobergrenze von 2.000 Euro monatlich bezeichnet.

Eine ausführliche Definition findest du hier

Als Midijobber bist du vollständig sozialversicherungspflichtig, bekommst dadurch aber auch den umfassenden Schutz in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Mehr dazu findest du hier

Wie viele Urlaubstage dir als Midijobber zustehen, ist abhängig von der Anzahl der Tage, die du pro Woche arbeitest. Bei einer 5-Tage-Woche stehen dir mindestens 20 Urlaubstage und bei einer 4-Tage-Woche 16 Urlaubstage. Innerhalb eines Arbeitsvertrages können aber auch mehr Tage vereinbart werden.

Wenn du als Midijobber krank wirst, hast du Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung. Solltest du länger als 6 Wochen ausfallen, bekommst du trotzdem Krankengeld, weil du gesetzlich krankenversichert bist.

Wenn das monatliche Arbeitsentgelt von 520 Euro überschritten wird, aber weniger als 2.000 Euro ist, spricht man nicht mehr von einem Minijob, sondern einem Midijob.

Mehr zu den Unterschieden findest du hier

Als Midijobber darfst du täglich nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Das ist durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Da du zusätzlich die Einkommensobergrenze von 2.000 Euro nicht überschreiten darfst, ist es dir aktuell erlaubt, höchstens 166,6 Stunden monatlich zu arbeiten.

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Veröffentlicht am 21.12.2022, aktualisiert am 02.05.2023