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520-Euro-Minijob – Alles, was du darüber wissen musst

Der Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, früher bekannt als 450-Euro-Job. Am 1. Oktober 2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze angehoben und stieg auf 520 Euro im Monat. Was es mit der gesetzlichen Änderung auf sich hat und was du sonst noch über das besondere Beschäftigungsverhältnis wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Inhalt

Definition: Was ist ein Minijob?

Bestimmt ist dir der Begriff Minijob bekannt, allerdings fehlt dir vielleicht noch eine genaue Definition. Im folgenden Abschnitt erkläre ich dir kurz und knapp, was du unter einem 520-Euro-Job zu verstehen hast.

Laut § 8 SGB IV liegt eine geringfügige Beschäftigung – seit den Hartz-Reformen auch Minijob genannt – vor, wenn

  1. „das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 520 Euro nicht übersteigt“
  2. „die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 520 Euro im Monat übersteigt“.

Das bedeutet also kurz und knapp: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von höchstens 520 Euro und einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Arbeitstagen pro Jahr.

In Deutschland spielen Minijobs eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Das Konzept ermöglicht zahlreichen Menschen die geringfügige Beschäftigung und erfüllt auch eine Art Zugangsfunktion zum Arbeitsmarkt. Im Jahr 2020 waren laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut rund 4,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt – im September 2021 lag die Zahl der Minijobbenden laut Angaben der Minijob-Zentrale schon bei 6,24 Millionen. Die Zahl der Minijobs ist von den Konjunkturschwankungen abhängig – sie ist daher in der Corona-Krise etwa durch die Schließung der Gastronomie zurückgegangen und ging im Sommer 2021 wieder steil nach oben.

Statistik Entwicklung der Minijobber:innen

Welche gesetzlichen Änderungen kamen Oktober 2022?

Zusammen mit der Steigerung des Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde stieg nun auch die Verdienstobergrenze bei Minijobs. Das monatliche Einkommen lag bei geringfügig Beschäftigten per Definition seit 2013 unverändert bei maximal 450 Euro. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht nun aber eine Erhöhung von 450 auf 520 Euro vor – diese Anhebung erfolgte am 1. Oktober 2022. Diese gesetzliche Änderung ermöglicht Minijobber:innen eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu einem Mindestlohn von 520 Euro im Monat – das bedeutet, dass keine Reduktion der Arbeitszeit mehr nötig ist, um die Geringfügigkeitsgrenze weiterhin einzuhalten.

Wichtiger Hinweis: Solltest du derzeit zwischen 450 und 520 Euro verdienen, so gilt laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung auch für dich ab Oktober 2022 das Recht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – der Befreiungsantrag muss beim Arbeitgeber gestellt werden.

Geringfügige Beschäftigung – Das sind deine Vorteile als Arbeitnehmer:in

  • Chance auf Nebenverdienst: Ein Minijob bietet den großen Vorteil, dir noch etwas Geld dazuzuverdienen. Sei es, dass du beispielsweise neben deiner Festanstellung noch einen Minijob machst oder sei es, dass du dir neben deinem Studium noch etwas dazu verdienen willst – ein Minijob bietet hierfür die ideale Gelegenheit.
  • Flexibilität: Ein wichtiger Punkt, der für Minijobs spricht, ist die meist hohe Flexibilität, die damit einhergeht. Minijobs bieten oftmals flexible Arbeitszeitregelungen, damit du zeitlich nicht immer gebunden bist.
  • Steuer- und abgabenfreie Verdienste: Arbeitsmarktforscher Alexander Spermann sieht den großen Vorteil von Minijobs darin, dass steuer- und abgabenfreie Verdienste ermöglicht werden. Das bedeutet, dass du netto genauso viel verdienst wie brutto.
  • Arbeitsrechtlicher Schutz: Außerdem genießt du denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie Angestellte, die sozialversicherungspflichtig sind. Denn auch Minijobber:innen haben den gleichen Anspruch auf Urlaub, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

Aus Unternehmenssicht bietet ein Minijob den Vorteil, kurzfristig zusätzliches Personal mit einem rechtssicheren Vertrag einzustellen.

Du suchst einen Minijob in deiner Nähe? Hier findest du genau den richtigen Job für dich.

Minijobs – Das sind deine Nachteile als Arbeitnehmer:in

Neben den genannten Vorteilen bringt ein Minijob auch Nachteile mit sich.

  • Keine Krankenversicherung über den Job: Ein wesentliches Merkmal des Minijobs ist, dass Erwerbstätige, die in diesem Arbeitsverhältnis stehen, nicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig sind. Laut Empfehlung der Techniker Krankenkasse solltest du daher auf jeden Fall anderweitig krankenversichert sein.
  • Arbeit auf Abruf: Nicht selten werden Minijobs auf Abruf ausgeübt – damit bist du als Arbeitnehmer:in nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Das bedeutet wiederum, dass du keine Sicherheit beim Verdienst hast und dies für dich ein großer Nachteil sein kann.
  • Keine Vorsorge: Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass du als Minijobber:in nicht vorsorgst, wenn dies dein einziger Verdienst ist. Als Minijobber:in hast du nämlich die Möglichkeit, sich von den Rentenversicherungsbeiträge befreien zu lassen, was wiederum bedeutet, dass du für die Zukunft nicht vorsorgst.

Grafik Vor- und Nachteile eines Minijobs

Niedergang der Minijobs? Zukunft umstritten

Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie sind Minijobs stark umstritten. Die Krise hat vor allem geringfügig Beschäftigte stark getroffen, weil diese durch das Nichteinzahlen in die Arbeitslosenversicherung auch kein Kurzarbeitergeld bekommen haben. Neben dem niedrigen Verdienst sowie einem seltenen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird auch die oftmalige Nichteinhaltung von Arbeitnehmerrechten stark kritisiert. Auch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro stößt auf starke Kritik. Es wird vor allem eine Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse befürchtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund etwa bewertet die Ausweitung der Minijobgrenze als Fehler, vor allem weil Minijobs den Beschäftigten „null soziale Sicherheit bieten“. Gefordert wird vom DGB vor allem eine bessere soziale Absicherung von Minijobber:innen.

„Ziel muss sein, Geringverdiener insgesamt besser sozial abzusichern, besonders für Frauen Anreize für eine eigenständige Existenzsicherung zu setzen und aus unfreiwilliger Teilzeit gute Arbeit zu entwickeln. Eine Reform der Minijobs wird nicht alle arbeitsmarkt-, verteilungs-, steuer- und sozialpolitischen Ungleichgewichte insgesamt und alle Probleme fehlender Gleichstellung lösen. Sie ist aber ein wichtiger Baustein im Kampf für gute Arbeit und gegen Altersarmut.“

Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsverbundes

Auf der anderen Seite sind Minijobs aber ein unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument, das es beispielsweise Student:innen, Schüler:innen und Rentner:innen ermöglicht, einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen und beispielsweise ihr Studium zu finanzieren oder sich etwas dazuzuverdienen. Die Beweggründe für Arbeitnehmer:innen, einen Minijob auszuüben, sind laut Bachmann et al. ganz unterschiedlich. Als häufigste Gründe werden flexible Arbeitszeiten sowie die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf genannt. Nur ein geringer Anteil der Minijobber:innen erhofft sich durch die aktuelle geringfügige Beschäftigung eine Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Stelle.

FAQ: Die häufigsten Fragen zu Minijobs

Du bist Werkstudent:in und möchtest zusätzlich noch einen Minijob ausüben, um dir dein Studium finanzieren zu können? Du fragst dich nun vielleicht, ob das überhaupt erlaubt ist und ob man mehrere Minijobs gleichzeitig haben darf? In diesem Abschnitt werden diese und noch weitere wichtige Fragen zum Thema Minijob beantwortet.

Wie viele Minijobs darfst du haben?

Als Arbeitnehmer:in darfst du mehrere Minijobs ausüben, wenn du nicht gleichzeitig einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachkommst.

Was gilt für Minijobber:innen in der Rentenversicherung?

Der Arbeitgeber zahlt für Minijobber:innen einen Pauschalbeitrag, zusätzlich zahlen diese einen Eigenbeitrag, von dem man sich aber durch einen Antrag befreien lassen kann.

Tipp: Bei der Minijobzentrale kannst du dich zusätzlich über deine Rentenversicherungs-Möglichkeiten beraten lassen.

Wie viele Stunden musst du als Minijobber arbeiten?

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund orientiert sich die monatliche Entgeltgrenze ab Oktober 2022 an 10 Stunden Wochenarbeitszeit zum Mindestlohn von 12 Euro. Im Monat arbeitest du also maximal 43 Stunden.

Wie wird der Urlaub bei einem Minijob berechnet?

Wenn du fünf Werktage pro Woche arbeitest, stehen dir laut der Minijobzentrale 20 Urlaubstage zu. Solltest du allerdings nur zwei Tage pro Woche arbeiten, so stehen dir acht Urlaubstage zu.

Tipp: Solltest du dir deinen eigenen Mindesturlaubsanspruch ausrechnen wollen, kannst du den Urlaubsrechner für Minijobber:innen nutzen.

Wertvolle Tipps für Minijobber:innen

Ein Minijob bietet dir neben den genannten Nachteilen auch einige Vorteile und ermöglicht dir, dein Einkommen aufzubessern – egal in welcher Situation du dich gerade befindest. Um allerdings nicht in eine Falle zu geraten und dir über deine Rechte bewusst zu werden, gebe ich dir folgende fünf Tipps an die Hand.

  1. Bestehe unbedingt auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sollte es zwischen dir und deinem Arbeitgeber einmal zu einem Streitfall kommen, hast du die Arbeitsbedingungen schwarz auf weiß und kannst dich darauf beziehen.
  2. Du hast das Recht – auch bei einer geringfügigen Beschäftigung – ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Du solltest daher von deinem Recht auf jeden Fall Gebrauch machen.
  3. Solltest du vorhaben, während deiner Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob auszuüben, musst du unbedingt darauf achten, die maximalen Arbeitszeiten nicht zu überschreiten. Außerdem solltest du im Arbeitsvertrag darauf achten, dass nicht mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeschlossen sind.
  4. Rentenversicherungsbeiträge – ja oder nein? Was du dir auf du dir auf jeden Fall überlegen solltest, wenn du einen Minijob hast, ist, ob du in die Rentenversicherung einzahlen willst oder nicht. Wenn du die Rentenversicherungsbeiträge zahlst, sorgst du mit einem kleinen monatlichen Betrag für deine Zukunft vor, während das andernfalls nicht der Fall ist.

Minijob gesucht?

Wenn du flexible Arbeitszeiten bevorzugst oder beispielsweise Familie und Beruf vereinen willst, kommt für dich vielleicht ein Minijob infrage. Bei Workwise bist du genau richtig – hier findest du einen Minijob in deiner Nähe, der zu dir und deiner individuellen Situation passt. Zudem bietet die Jobsuche über Workwise einen großen Pluspunkt: Du kannst dich ganz einfach ohne Anschreiben bei spannenden Unternehmen bewerben. Außerdem helfen dir unsere Candidate Manager:innen bei Fragen rund um die Bewerbung weiter und unterstützen dich so bei deiner Jobsuche.

 

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Ella Janowitz

People Operations Managerin bei Workwise

People Operations Managerin Ella Janowitz„Arbeitsverträge, Anstellungsverhältnisse, Urlaubstage, Elternzeit – diese und viele weitere Themen beschäftigen mich in meiner Arbeit im Personalbereich seit über vier Jahren täglich und machen mich zur ersten Ansprechpartnerin für aktuelle und zukünftige Teammitglieder bei administrativen Personalprozessen."

 

Veröffentlicht am 14.09.2022, aktualisiert am 02.01.2023